Allgemeine Geschäftsbedingungen
INHALT
I. Allgemeine Bestimmungen für alle Vereinbarungen
II. Zusätzliche Bestimmungen für „Premium Mietvereinbarungen“
III. Zusätzliche Bestimmungen für „Premium Servicevereinbarung“
IV. Zusätzliche Bestimmungen für „Premium Delivery Vereinbarung“
V. Zusätzliche Bestimmungen für „Premium Kaufvereinbarung“
Präambel
Lieferungen und Leistungen durch die Handelsagentur Brunner od. Coffino nachfolgend „Brunner“, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der
folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung („AGB”), sofern nicht einzelvertraglich abweichende
Regelungen getroffen werden. Für alle Vereinbarungen, die der Kunde und Brunner treffen, gelten die „Allgemeinen
Bestimmungen für alle Vereinbarungen“ gemäß Ziffer I. Je nach getroffener Vereinbarung gelten ergänzend zu den allgemeinen
Bestimmungen gemäß Ziffer I. die zusätzlichen Bestimmungen gemäß Ziffer II. bis VII.
I. Allgemeine Bestimmungen für alle Vereinbarungen
Diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und
Brunner. Sie werden ergänzt durch die ebenfalls nachstehenden zusätzlichen Bestimmungen, welche für die jeweils geschlossene
Vereinbarung gelten.
- Anwendung
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Der Kunde versichert Unternehmer zu sein und
im eigenen Namen, für eigene Rechnung zu handeln.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Brunner diesen nicht ausdrücklich
widerspricht. - Datenschutz
(1) Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung verfährt Brunner nach den gesetzlichen Vorschriften. Brunner ist berechtigt mit Beginn der
Geschäftsbeziehung zum Kunden, einem Gesamtschuldner oder Bürgen, Daten, welche auch personenbezogen sein können, über die
Beantragung und die Durchführung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO zu erheben, zu verarbeiten, insb. intern zu speichern und für
die Bearbeitung des Antrages/Vertrages zu nutzen und diese im Falle einer Übertragung des Vertrages an den Übernehmer zu
übermitteln, der diese Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. Brunner sowie der Übernehmer, sind berechtigt, die Daten zum Zwecke der
Refinanzierung des Vertrages an ein Refinanzierungsinstitut zu übermitteln. Für die Vertragsabwicklung werden die Daten im
erforderlichen Umfang an beauftragte Dienstleister weitergegeben.
(2) Adress und Vertragsdaten werden von Brunner im Rahmen des rechtlich Zulässigen für eigene Marketingzwecke erhoben, verarbeitet
und genutzt. Brunner verzichtet auf die kommerzielle Weitergabe der Daten (Verkauf, Vermietung) an Dritte und betreibt keinen
Adresshandel.
(3) Der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit durch eine form-lose
Mitteilung auf dem Postweg an Brunner oder durch eine E Mail an info@handel.webdesign-brunner.at mit Wirkung für die Zukunft
widersprochen werden. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung des Vertrages erforderlichen Daten. Nach Erhalt des Widerspruchs
werden die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung des Vertrages genutzt, verarbeitet und übermittelt.
(4) Zur Wahrung der berechtigten Interessen zwecks Bonitäts und/oder Adressprüfung erfolgt ggf. eine Weitergabe des Namens und der
Adresse an eine Wirtschaftsauskunftei. - Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. MwSt. - Höhere Gewalt
Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Verfügungen
von hoher Hand, Streik, Ressourcenknappheit, außergewöhnliche Verkehrs und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen, befreien Brunner für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. - Haftung
Die Haftung von Brunner besteht ohne Einschränkung, wenn Brunner, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, wird auch für leichte Fahrlässigkeit
gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder die Brunner nach dem Inhalt
des Vertrags gerade zu gewähren hat. Die Haftung für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit sowie eine
gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung bleiben hiervon unberührt. - Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsvorbehalt
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(2) Der Kunde ist zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen und
rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
(3) Brunner ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ohne Benachrichtigung auf Dritte zu übertragen
– sicherungshalber auch das Eigentum an dem Gerät. Der Kunde bleibt auch dann in vollem Umfang aus diesem Vertrag bis zu dessen
Ablauf verpflichtet. - SEPA Lastschriftverfahren
Zahlungen des Kunden an Brunner werden im SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre
Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Erteilt der Kunde das SEPA Mandat nicht, erfolgt die Erteilung des SEPA Mandats nicht wirksam
oder wird ein SEPA Mandat widerrufen, hat der Kunde die Zahlungen auf ein Konto von Brunner zu überweisen. - Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Jegliche Änderungen des Vertrags, wozu auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel gehört,
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der
restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit
gekannt hätten. Dies gilt auch, wenn eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
(3) Einvernehmlich festgestellt wird, dass eine allfällig vorgeschrieben Rechtsgeschäftsgebühr von vertraglichen Vereinbarungen der
Kunde, ungeachtet einer allfälligen Vorschrift über die gemeinsame Haftung für Gebühren, in seine allfällige Zahlungspflicht übernimmt
und Brunner hieraus völlig Schad und klaglos hält und erforderlichenfalls bei der Anmeldung der Rechtsgeschäfts-gebühr bei den
Finanzbehörden mitwirkt.
(4) Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss aller Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige
Gericht, nach Übernahme gilt der Gerichtsstand des Übernehmers.
II. Zusätzliche Bestimmungen für „Premium Mietvereinbarungen“
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. Dieser AGB, gelten für Mietvereinbarungen für Kaffeegeräte, Wasserspender
und Snackautomaten zusätzlich folgende Bestimmungen.
- Vertragsgegenstand
Der Kunde mietet von Brunner einen Kaffeevollautomaten, Wasserspender oder Snackautomaten. - Übertragung von Mietverträgen
Der Kunde stimmt durch seine Unterschriftsleistung auf dem Vertrag zu, dass Brunner den Vertrag im Ganzen mit allen Rechten und
Pflichten auf ein drittes Unternehmen überträgt („Übernehmer“ genannt). Mit Übertragung tritt der Übernehmer in die Position von
Brunner im Rahmen des Mietvertrages ein, wird Eigentümer des Kaffeevollautomaten und erhält insbesondere auch das Recht auf
Mieteinzug. Der Übernehmer kann Brunner beauftragen, die monatliche Abrechnung im Wege der Dienstleistungskommission für den
Übernehmer durchzuführen und das Inkasso im eigenen Namen und auf Rechnung des Übernehmers vorzunehmen. Die Wirksamkeit
dieser Übertragung erfordert keine weitere Information des Kunden. Dennoch wird der Übernehmer dem Kunden die Übertragung
schriftlich anzeigen. Der Kunde darf sich bis auf Widerruf bei jeglichen Fragen an Brunner wenden. - Information Geldwäschegesetz
(1) Auf Verlangen von Brunner ist der Kunde jederzeit während der Laufzeit des Mietvertrages verpflichtet, Einblick in seine
wirtschaftlichen Verhältnisse zu gewähren. Die erlangten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit.
(2) Der Kunde ermächtigt hiermit Brunner zu Kreditzwecken Bankauskünfte einzuholen. Der Kunde ist verpflichtet, Brunner umgehend über Vorkommnisse schriftlich zu unterrichten, die für das Mietverhältnis von Bedeutung sein können.
(3) Der Kunde hat Brunner die zur Erfüllung seiner Identifizierungspflicht gemäß dem Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und während der Vertragsdauer sich ergebende Änderungen (z. B. Änderung der Rechtsform, bei einem Vertretungsorgan) schriftlich mitzuteilen. - Monatliche Miete
Die monatliche Miete ist am letzten Tag eines Monats fällig. Für den Monat, in dem die Installation des gemieteten Geräts stattfindet,
erfolgt eine taggenaue anteilige Abrechnung ab Installation des Geräts. - Laufzeit
(1) Die Vereinbarung wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen. Sie beginnt mit Installation des Geräts. Eine vorzeitige Kündigung
wird ausgeschlossen. Sonderkündigungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(2) Erfolgt eine Installation des Geräts nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Anlieferung dessen und gerät der Kunde in
diesem Zusammenhang in den Annahmeverzug, beginnt die Laufzeit mit Anzeige von Brunner. - Anschlüsse, Befestigung, Kohlensäure
(1) Sofern für die Installation des gemieteten Geräts gesonderte Anschlüsse, insbesondere Anschlüsse an die Trinkwasserversorgung
erforderlich sind, trägt der Kunde auf eigene Kosten Sorge für das Vorhandensein von Versorgungsleitungen am jeweiligen Aufstellort. Der
Kunde stellt sicher, dass die Anschlüsse den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Vorschriften der TVO (Trinkwasserverordnung)
entsprechen.
(2) Bei Miete eines Snackautomaten stellt der Kunde sicher, dass die ordnungsgemäße Befestigung erfolgen kann.
(3) Wasserspender dürfen ausschließlich mit lebensmittelgerechter Kohlensäure (CO2) betrieben werden, die für den Verzehr als
Lebensmittel geeignet ist. - Bonität und Mietsonderzahlungen
(1) Zur Wahrung der berechtigten Interessen, sowie zur Reduzierung von Zahlungsausfallrisiken, behält sich Brunner vor unmittelbar vor
Vertragsschluss auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter statistischer Scoringverfahren eine auftragsbezogene automatisierte
Bonitätsprüfung durchzuführen. Brunner kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten. Im Rahmen des Scoring verwendet
Brunner neben den vom Kunden angegebenen Daten auch Adressdaten.
(2) Brunner behält sich vor, eine Mietsonderzahlung zu fordern. Diese Mietsonderzahlung beträgt beim ersten angemieteten Gerät 500,00
€, bei jedem weiteren Gerät 250,00€. Die monatliche Miete reduziert sich anteilig um die geleistete Mietsonderzahlung, sodass sich diese
über die vereinbarte Laufzeit aufbraucht. Eine Erstattung der Mietsonderzahlung ist ausgeschlossen. - Neugerät
Ein Anspruch auf Neugeräte bei Vermietung und Gestellung von Geräten besteht nicht. - Standort, Gebrauchsüberlassung, Eigentum
(1) Der Kunde ist berechtigt, das gemietete Gerät an dem vereinbarten Standort vertragsgemäß zu nutzen. Eine Veränderung des
Standortes oder eine Veränderung des gemieteten Geräts bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Brunner.
(2) Mit der Gebrauchsüberlassung wird der Kunde unmittelbarer Besitzer des Brunner Geräts; Brunner ist mittelbarer Besitzer und hat,
soweit der Anspruch auf Gebrauchsüberlassung nicht entgegensteht, einen Anspruch auf Herausgabe des Eigentums.
(3) Ein Anspruch des Kunden auf Übertragung des Eigentums an dem gemieteten Produktes besteht nicht; ebenso besteht kein Anspruch
auf weitere Leistungen. - Beeinträchtigung des Eigentums, Besichtigungsrecht, Bestand des Vertrages
(1) Jegliche Maßnahmen Dritter, die das Eigentum von Brunner beeinträchtigen könnten, bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Brunner und sind durch den Kunden unter Vorlage sämtlicher Unterlagen zeitnah anzuzeigen. Etwaige
Interventionsaufwendungen gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
(2) Der Kunde darf einem Dritten ohne Zustimmung von Brunner das Gerät weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten
oder Rechte irgendwelcher Art einräumen.
(3) Brunner ist berechtigt, das gemietete Gerät während der üblichen Geschäftszeiten zu besichtigen bzw. zu überprüfen.
(4) Stellt der Kunde seinen Geschäftsbetrieb ein oder veräußert er sein Geschäft, ohne dass eine gesetzliche Rechtsnachfolge eintritt, so
ist der Bestand dieser Vereinbarung zwischen dem Kunden und Brunner unberührt. - Betrieb, Erhaltung während der Mietdauer
(1) Der Kunde ist Betreiber des gemieteten Geräts und ist auf eigene Kosten zur fachgerechten Erhaltung (Instandhaltung und
Instandsetzung) und Unterhaltung dessen verpflichtet. Hierzu gehören alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um das gemietete Gerät
während der Dauer der gesamten Mietzeit in einem vertragsgemäßen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dies umfasst
insbesondere die Durchführung der im Betriebshandbuch beschriebenen technischen Wartungen. Reparaturen des gemieteten Geräts
hat der Kunde auf seine Kosten durch einen Fachbetrieb durchzuführen, soweit es sich nicht um die Beseitigung von Mängeln handelt,
welche bei Übergabe des gemieteten Geräts vorhanden sind. Zu den Wartungen zählt auch ein jährlich auf eigene Rechnung durchzuführenden Service des Gerätes sowie,
Austausch von Ersatz- und Verschleißteilen zur Erhaltung des Zustandes des Gerätes.
(2) Der Kunde trägt jegliche Abgaben, Steuern und vergleichbares, die im Zusammenhang mit der Miete und dem Betrieb des Geräts
anfallen, selbst. - Installation, Übernahmebestätigung, Deinstallation
(1) Bei Installation des Geräts hat der Kunde zu prüfen, ob das Gerät funktionstüchtig ist und die vereinbarte Beschaffenheit hat, mithin
nicht mit Mängeln behaftet ist. Ist das Gerät mangelfrei, hat der Kunde die Übernahme des ordnungsgemäß gelieferten Ge-räts schriftlich zu
bestätigen. Mängel, die bei Installation des Geräts vorhanden sind, hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Eine unverzügliche Anzeige hat
auch dann zu erfolgen, wenn sich solche Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen.
(2) Die Installation zu Beginn der Miete erfolgt für den Kunden kostenfrei. Die Kosten der Deinstallation zum ordentlichen Vertrags-ende
gehen zulasten von Brunner. Stellt Brunner bei Deinstallation Mängel an dem gemieteten Gerät fest, die über den durch
vertragsgemäßen Gebrauch entstandenen Verschleiß hinausgehen, kann Brunner die Beseitigung auf Kosten des Kunden verlangen. Bei
Unmöglichkeit der Rückgabe des gemieteten Geräts oder von Zubehörteilen hat der Kunde die Kosten der Ersatzbeschaffung, sowie einen
sich gegebenenfalls daraus ergebenden weiteren Schaden, zu ersetzen. - Gefahrtragung
Der Kunde trägt ab Übernahme des gemieteten Geräts die Sach- und Preisgefahr, mithin insbesondere die Gefahr des zufälligen
Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder Beschädigung, des Abhandenkommens oder des vorzeitigen Verschleißes des
gemieteten Produktes. Im Falle eines Gefahreintritts, sofern Brunner den Gefahreintritt nicht zu vertreten hat, gilt:
A) Der Kunde bleibt zur Zahlung der Miete verpflichtet.
B) Der Kunde hat Brunner unverzüglich über den Eintritt eines entsprechenden Ereignisses zu informieren.
C) Der Kunde hat das gemietete Gerät auf seine Kosten fachgerecht instand zu setzen bzw. ein gleichartiges und gleichwertiges
Ersatzgerät zu beschaffen.
D) Im Falle des Untergangs oder Abhandenkommens sowie im Falle einer erheblichen Beschädigung des Geräts hat sowohl der Kunde als
auch Brunner das Recht, die Auflösung des Vertrages zu begehren. In diesem Falle hat der Kunde Brunner wirtschaftlich so zu stellen, wie
Brunner bei störungsfreiem Verlauf zum Ende der Laufzeit gestanden hätte. Etwaige an Brunner gezahlte Entschädigungsleistungen Dritter
werden bis zur Höhe des geschuldeten Betrages angerechnet. - Versicherung
Das gemietete Gerät ist durch den Kunden für die Dauer der Miete zu Gunsten von Brunner zu versichern. Die Versicherung muss sämtliche
versicherbare Gefahren bzw. Risiken, insbesondere Sach – und Elektronikschäden, zum Neuwert des gemieteten Geräts abdecken.
Andernfalls hat der Kunde Brunner einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte das Gerät durch Brunner versichert sein so wird die Versicherungszahlung zur Miete aufgerechnet und in der monatlichen Abrechnung verrechnet. - Außerordentliches Kündigungsrecht von Brunner
(1) Brunner hat insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages, wenn
A) der Kunde trotz Abmahnung seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder
B) der Kunde mit zwei monatlichen Mieten oder einem Betrag, der zwei monatlichen Mieten entspricht, in Verzug gerät oder
C) eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden eintritt, insbesondere durch eine entsprechende bestehende oder drohende
Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden.
(2) Im Falle der außerordentlichen Kündigung ist Brunner berechtigt das gemietete Gerät auf Kosten des Kunden unverzüglich abzuholen und
zu verwerten. Brunner behält sich vor dem Kunden die Kosten für Deinstallation, Abtransport und Instandsetzung für
Kaffeevollautomaten mit pauschal 1.500,00€, für Wasserspender 1.000,00€ und für Snackautomaten 1.700,00€ zu berechnen. Dem
Kunden bleibt das Recht des Nachweises, dass geringere Kosten entstanden sind, vorbehalten.
(3) Der Kunde hat Brunner den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden zu ersetzen. Hierbei sind
kündigungsbedingte Vorteile zugunsten des Kunden anzurechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Kunden bleiben
unberührt. - Vertragsgebühren:
Werden von Seiten eines Versicherers od. eines Leasingunternehmens zur Erstellung des Vertrages Bearbeitungsgebühren oder Rechtsgeschäftsgebühren fällig somit werden diese in der monatlichen Abrechnung hinzugerechnet.
III. Zusätzliche Bestimmungen für „Premium Servicevereinbarung“
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen gemäß Ziffer I. dieser AGB, gelten für Premium Servicevereinbarungen zusätzlich folgende
Bestimmungen.
- Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt Brunner die laufenden technischen Serviceleistungen am gemieteten oder gekauften Gerät durchzuführen. - Monatliche Pauschale
Die monatliche Pauschale ist am letzten Tag eines Monats fällig. - Laufzeit
(1) Die Laufzeit entspricht analog der Laufzeit der dieser Servicevereinbarung zugrundeliegenden Premium Kauf- oder Premium
Mietvereinbarung od. wie vereinbart. Sie beginnt mit Installation des Geräts.
(2) Die Laufzeit einer nachträglich zur Gerätemiete oder Gerätekauf geschlossene Premium Servicevereinbarung startet mit Annahme
durch Brunner. - Preisanpassung
Brunner ist berechtigt den Preis dieser Vereinbarung von Zeit zu Zeit zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit
unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele hierfür sind Kostenveränderungen für Personal und
Dienstleistungen, Energiekosten sowie staatlich auferlegte Gebühren. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach
schriftlicher Bekanntgabe. Innerhalb der Übergangsfrist kann der Kunde diese Vereinbarung jederzeit kündigen, um zukünftige
Belastungen zu vermeiden. - Geltungsbereich:
Die Servicevereinbarung gilt in den normalen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag. Dieser Vereinbarung enthält eine monatliche Arbeitszeit von 2 Stunden und maximal 2 Anfahrten pro Monat.
Ein Wochenenddienst (Samstag, Sonntag und Feiertag) wird mit einer zusätzlichen Serviceeinsatzpauschale von 250€ vereinbart. In dieser Pauschale sind die An- und Abfahrt und 1,5h Arbeitszeit. - Leistungsumfang:
In dieser Vereinbarung sind die An- Abfahrt (2 mal pro Monat) und die Arbeitszeit (2 Stunden pro Monat) inkludiert. Etwaige Ersatz- und Verschleißteile und od. Wartungsarbeiten fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Vereinbarung und werden gesondert verrechnet.
0. Präambel
0.1 Unser oberstes Ziel ist Ihre Zufriedenheit.
0.2 Unsere Grundwerte Ehrlichkeit, Wertschätzung und Integrität bestimmen unser Handeln.
0.3 Wir glauben an den nachhaltigen Erfolg einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Kunden.
1. Gegenstand, Vertragspartner, Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Handelsagentur Brunner, Brunner Rene, Maurach 303L, 6220 Buch in Tirol, (nachfolgend “wir” genannt) und Kunden unseres Online-Shops (nachfolgend “Sie” genannt) regeln rechtliche Rahmenbedingungen. Unsere AGB gelten für alle Bestellungen, die Sie bei uns tätigen.
1.2 Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer AGB. Der Einbezug von AGB eines Kunden, die unseren AGB entgegenstehen, wird hiermit ausgeschlossen.
1.3 Sie können die jeweils gültigen AGB jederzeit einsehen und ggf. ausdrucken unter diesem Link: handel.webdesign-brunner.at/agb/
1.4 Unser gesamtes Angebot ist ausnahmslos auf Kunden beschränkt, die mindestens 18 Jahre alt sind.
1.5 Vertragssprache ist deutsch.
2. Vertragsabschluß
2.1 Die Präsentation der Artikel in unserem Online-Shop ist kein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages, sondern ein für uns nicht bindendes Angebot an Sie, Artikel zu bestellen.
2.2 Mit Anklicken eines Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ oder „Jetzt kaufen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab.
2.3 Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per e-mail, die automatisch erzeugt ist. Wir bestätigen damit, daß Ihr Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar; ein Vertrag kommt so noch nicht zustande.
2.4 Ein Vertrag über den Kauf der Artikel kommt zustande durch eine ausdrückliche Annahme des Kaufangebots unsererseits oder durch den Versand der Ware an Sie – auch ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung.
3. Preise, Zahlung, Verzug
3.1 Die auf den Artikelseiten genannten Preise enthalten die
Mehrwertsteuer und verstehen sich zuzüglich etwaiger Versandkosten und, falls anwendbar, zuzüglich Pfand.
3.2 Die Zahlung erfolgt per Rechnung und Vorabüberweisung oder per Paypal.
3.3 Die Wahl der jeweils angebotenen Bezahlmethoden liegt bei uns. Wir behalten uns auch vor, Ihnen nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, etwa Vorabüberweisung, um unser Kreditrisiko zu reduzieren.
3.4 Bei der Zahlungsart Vorabüberweisung übermitteln wir Ihnen in der Auftragsbestätigung unsere Bankverbindung. Der Gesamtbetrag der Rechnung muß innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto gezahlt werden.
3.5 wenn Sie mit dem Online-Bezahlsystem PayPal bezahlen, werden Sie währenddessen auf die Webseite von PayPal umgeleitet. Um mit PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich vor der Zahlung registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung
an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Durchführung der Zahlungstransaktion auf; weitere Details erfahren Sie während des Bestellvorgangs. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch ausgeführt.
3.6 Kommen Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie, bezogen auf den offenen Betrag, zur Zahlung der gesetzlich festgelegten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet.
3.7 Für jede Mahnung, die wir nach Eintritt des Verzugs an Sie versenden, können wir Ihnen eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,– berechnen, sofern Sie uns im Einzelfall keinen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen.
3.8 Ein Recht Ihrerseits zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, daß Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde oder in einem direkt vertraglich gegenseitigen Verhältnis zu unserer Forderung steht oder von uns ausdrücklich anerkannt wird.
3.9 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, falls Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferung
4.1 Die Lieferung bestellter Artikel erfolgt von unserem Lager an die von Ihnen angegebene Anschrift, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
4.2 Die Lieferung bestellter Artikel erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Sind Artikel zum Zeitpunkt der Bestellung vorübergehend nicht lieferbar, informieren wir Sie über den geplanten Liefertermin; die Bestellung bleibt bei uns vorgemerkt. Sobald die bestellten Artikel wieder lieferbar sind, versenden wir sie an Sie ohne weitere Benachrichtigung. Falls Artikel dauerhaft nicht verfügbar sind, informieren wir Sie darüber; etwaig geleistete Zahlungen werden unverzüglich an Sie zurückerstattet.
4.3 Sollten nicht alle bestellten Artikel sofort lieferbar sein, sind wir berechtigt, Teillieferungen zu leisten, soweit dies für Sie zumutbar ist. Etwaige Fristen beginnen mit der letzten Zustellung einer Teillieferung.
4.4 Falls Artikel gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen unterliegen, erfolgt deren Auslieferung nur an Personen, welche die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen und gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises.
4.5 Falls es sich bei den Artikeln um Frischwaren handelt oder solchen, die gekühlt werden müssen, sind Lieferungen nur innerhalb Österreichs und Deutschlands möglich; ferner sind von der Lieferung ausgenommen die deutschen Inseln.
4.6 Falls es sich bei bestellten Artikeln um leicht verderbliche Ware handelt, verpflichten Sie sich, die Auslieferung dieser Ware zum vereinbarten Liefertermin sicherzustellen durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch persönliches Entgegennehmen der Ware oder indem Sie eine Person, etwa einen Mitarbeiter oder Nachbarn, mit der Annahme an der vereinbarten Lieferadresse autorisieren.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bestellte Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
5.2 Sind Sie Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an bestellten Artikeln bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist vor deren Übergang des Eigentums unzulässig.
5.3 Sind Sie Unternehmer, sind Sie berechtigt, bei uns gekaufte Artikel im regulären Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für diesen Fall treten Sie Forderungen, die Ihnen aus dem Weiterverkauf zustehen, in Höhe unseres Rechnungsbetrags an uns ab. Die Abtretung nehmen wir an, und Sie sind zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Falls Sie Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nicht vereinbarungsgemäß nachkommen sollten, behalten wir uns vor, Forderungen selbst direkt einzuziehen.
6. Gewährleistung
6.1 Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Sind Sie Unternehmer, müssen Sie die Ware nach Erhalt unverzüglich und sorgfältig auf Mängel hin prüfen und uns über offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Werktagen ab Erhalt der Ware informieren. Zur Wahrung dieser Frist ist die rechtzeitige Absendung ausreichend. Die gleiche Frist gilt für später festgestellte verdeckte Mängel, sobald Sie diese entdecken. Bei Verletzung dieser Rügepflicht verwirken Sie etwaige Gewährleistungsansprüche gegen uns.
6.3 Sind Sie Unternehmer, leisten wir bei Mängeln Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, nach unserer Wahl. Misslingt unsere Nacherfüllung zweimal, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.4 Sind Sie Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Erhalt der Ware/Maschine.
7. Haftung
7.1 Wir haften unbeschränkt für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz; es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit und des Lebens von Personen haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit.
7.2 Im Übrigen wird nachfolgend eine beschränkte Haftung vereinbart: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung Grundlage der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, verletzt wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung man typischerweise rechnen muss, der Höhe nach beschränkt. Diese
Beschränkung gilt ebenfalls zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
8. Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission bietet eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung an. Verbraucher können Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung auch ohne Beteiligung eines Gerichts klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind sehr bemüht, Meinungsverschiedenheiten aus unserer Geschäftsbeziehung mit Ihnen einvernehmlich zu klären. Eine Verpflichtung unsererseits zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren besteht gleichwohl nicht und wir bieten die Teilnahme an einem solchen auch nicht an.
9. Schlußbestimmungen
9.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9.2 Auf Verträge mit uns ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten, bleiben von der Rechtswahl unberührt.
9.3 Sind Sie Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Ihnen und uns unser Geschäftssitz.




